Mietbedingungen workation-homes
Hier findest du einen groben Überblick über die Mietbedingungen von workation-homes.
1.
Martina Prager ist eine Fachkraft, die sich der Vermittlung im Bereich der Immobilienvermietung widmet, um die Bedürfnisse derjenigen Personen zu erfüllen, die aus beruflichen Gründen eine Saisonunterkunft benötigen.
2.
Der Mietvertrag wird über eine zeitlich begrenzte Zeit abgeschlossen. Sollte der Mieter die Immobilie zum vereinbarten Termin nicht zurückgegeben haben, ist er verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der verspäteten Schlüsselübergabe einen Betrag von 500 € / Tag als frei vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen. Diese Strafe ersetzt in keinem Fall den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens.
4.
Mit Abschluss des Mietvertrages ist die 1. Rate der Miete und die Kaution fällig. Der verbliebende Mietanteil ist spätestens einen Monat vor Mietbeginn an Martina Prager zu zahlen.
5.
Der Preis für den Mietvertrag beinhaltet im allgemeinen nicht den Betrag für die Versorgungsträger.
6.
Der Mieter verpflichtet sich, den Wohnraum in perfektem Zustand zu erhalten und ihn in demselben Zustand zurückzugeben, wie er ihn er ihn erhalten hat, einschließlich aller Schlüssel.
7.
Die Untervermietung und Übertragung des Wohnraums, sowie die Ausführung von Bauarbeiten ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters werden ausdrücklich untersagt.
8.
Der Mieter verpflichtet sich, die Regelungen der Gemeinde und sonstige rechtlichen Normen zu respektieren und er verpflichtet sich in der Konsequenz jegliche Geräuschbelästigung und Handlungen zu vermeiden, welche die Nachbarn stören könnten. Die Haltung von Haustieren in der Immobilie ist nicht gestattet.
9.
Für den Fall, dass der Mieter das Objekt doch nicht für den vertraglich reservierten Zeitraum mieten möchte, verliert der Mieter den gesamten Betrag, der für die Reservierung angezahlt wurde, um Schäden und Nachteile des Vermieters abzudecken.
10.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zweck des Vertrages darin besteht, dem Mieter die Immobilie vorübergehend zur Verfügung zu stellen, weil er sie zur Ausübung seiner beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit benötigt. Folglich hat der Mietvertrag keinesfalls einen touristischen Charakter, sondern unterliegt in erster Linie den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und den Vorschriften des Gesetzes über städtische Mietverträge.
11.
Der Mieter übergibt dem Vermieter eine Kaution, die die Kosten für die Behebung der Schäden am Mietobjekt bis zur Höhe der Kaution deckt. Reicht der Betrag der Kaution nicht aus, um den entstandenen Schaden zu decken, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für den Restbetrag. Die Kaution wird dem Mieter nach Überprüfung des Zustands des Objekts bei Vertragsende zurückerstattet und darf auf keinen Fall vom Mieter auf nicht gezahlte Monatsmieten oder andere Beträge, die er zu zahlen hat, angerechnet werden.
12.
Der Mieter darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Arbeiten an der Immobilie durchführen.
13.
Im Falle von Differenzen die sich aus der Auslegung oder Anwendung dieses Vertrages ergeben, unterwerfen sich die Parteien der Zuständigkeit der Gerichte des jeweiligen Zielortes.