Workation für Arbeitgebende

New Work und Workation –
wie man die globale Krise als individuelle Chance nutzen kann

Während sich „Homeoffice“ zum neuen Bürostandard entwickelt, gehen immer mehr Menschen einen Schritt weiter. Sie verlegen ihren bisherigen Arbeitsort in der Heimat vorübergehend beziehungsweise längerfristig an einen anderen Standort.
Was bedeutet es für dich als Arbeitgeber*in, wenn deine Arbeitnehmenden mit der Idee einer Workation auf dich zukommen? Was ist dran am neuen Trend der New Work? Ist das wirklich wie „Homeoffice woanders“? Musst du zustimmen? Und wenn deine Arbeitnehmenden eine Workation im Ausland machen möchten, was bedeutet es rechtlich und für die Sozialversicherung?

Hier erfährst du mehr.

Der Begriff „Workation“ setzt sich zusammen aus „work“ und „vacation“, also Arbeit und Urlaub. Gemeint ist damit der Trend, den eigentlichen Arbeitsplatz zu verlegen und an neuen Orten zu arbeiten. Arbeitnehmende sind für einen begrenzten Zeitraum ortsungebunden produktiv und können nach getaner Arbeit eine neue Umgebung entdecken. Laut einer Studie von Bitkom zum Thema Homeoffice arbeiten aktuell 45 Prozent aller Berufstätigen teilweise oder ausschließlich im Homeoffice; jeder fünfte Berufstätige zieht sogar einen Umzug in Betracht, wenn die Arbeit in Zukunft dauerhaft im Homeoffice stattfindet.

New Work ist mehr als ein Buzzword. Es ist die, durch die Digitalisierung ermöglichte Zukunft der Arbeit, und in zahlreichen Unternehmen bereits gelebte Realität. Workation als eine Form der New Work ist noch vergleichsweise jung: entstanden durch mobile Formen des Arbeitens und verstärkt durch die Pandemie, die für viele das Homeoffice selbstverständlich gemacht hat.
Zunehmend sind Arbeitgebende damit konfrontiert, der neuen Art des Arbeitens mit betriebsinternen Lösungen zu begegnen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil es Einfluss aufs Employer Branding hat. Immer mehr, insbesondere jüngere Arbeitnehmende, aber auch solche, die gerade eine Familie gegründet haben, schauen sehr genau hin, wie es der potentielle Arbeitgebende mit der Work-Life-Balance hält. Und es zeichnet sich immer stärker ab, dass Angestellte das Remote Working während einer Workation nicht länger nur Selbständigen, Freiberuflern und Digitalnomaden überlassen möchten.

Wie können Unternehmen mit Workation umgehen?
Wenn Arbeitnehmende im Büro arbeiten, sind sie nicht acht Stunden durchgängig mit der Arbeit beschäftigt. Im Büro gibt es Ablenkungen, beispielsweise durch Fragen, Telefonate oder Meetings mit Kollegen – alles Beispiele für eine synchrone Kommunikation. Eine Workation bietet Arbeitnehmenden die Möglichkeit, asynchron zu arbeiten, also die verfügbaren Informationen dann zur Kenntnis zu nehmen, wenn sie gebraucht werden. Durch weniger Unterbrechungen und Ablenkungen arbeiten Menschen produktiver und schaffen ihr Arbeitspensum auch in weniger Stunden.

Was also auf den ersten Blick wie ein großes Zugeständnis klingt, hat bei genauerer Betrachtung durchaus auch Vorteile für die Unternehmen. Denn eine Workation kann sich sehr positiv auf die Arbeitsleistung auswirken:

Gesteigerte Produktivität durch konzentriertes Arbeiten zu den individuell produktivsten Tageszeiten

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Gesteigerte Kreativität durch Tapetenwechsel und neue Eindrücke; wer den gewohnten Raum zeitweise gegen eine neue Umgebung tauscht, kann festgefahrene Gedankengänge auflockern und zu neuen Sichtweisen kommen (siehe Blog Beitrag Work-Life Balance)

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An einem inspirierenden Ort entwickeln sich neue Gedanken und Ideen und das ist positiv fürs Unternehmen

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Hohe Zufriedenheit und Motivation kann zu besserer Qualität und Quantität der Arbeit führen

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Loyalität für den Vertrauensvorschuss

Doch bevor Arbeitgebende Entscheidungen Pro oder Contra Workation treffen können, geht es darum, die Rechts- und Versicherungslage zu kennen.
Homeoffice im Ausland und Sozialversicherung
Bei mobilem Arbeiten innerhalb der EU gilt im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht: Handelt es sich um eine zeitlich begrenzte bzw. vorübergehende Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bzw. an einem anderen Ort in Deutschland, hat eine Workation keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht.
Dies würde sich erst ändern, wenn die Abwesenheitszeit mehr als 75% der Gesamtarbeitszeit beträgt – ein unrealistisches Szenario für eine Workation.
Eine Workation ist keine Auslandsentsendung, da sie von den Beschäftigten selbst gewünscht ist. Daher ist eine Versicherung im Rahmen einer Auslandsentsendung nicht möglich, der Arbeitgeber muss sich mit der zuständigen Krankenkasse über eine mögliche Versicherungsvariante absprechen. Personalverantwortliche können alternativ eine Ausnahmevereinbarung bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland beantragen, das kann jedoch zwischen drei und sechs Monaten dauern.
Workation und Arbeitsrecht

Für Workation als eine moderne Form des mobilen Arbeitens gilt das Arbeitsrecht des jeweiligen Staates, in dem der „gewöhnliche Arbeitsort“ liegt. Workation ist im deutschen Arbeitsrecht jedoch noch vergleichsweise unbekannt, erst nach und nach wird es Leitlinien aus der Rechtsprechung geben. Darum empfehlen Arbeitsrechtler, sich als Unternehmen abzusichern und klare vertragliche Regelungen für die Workation zu formulieren.

Was es zu beachten gilt

Für die Workation eine Dauer festgelegen

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Ist diese kürzer als vier Wochen, gibt es keinen arbeitsrechtlichen Handlungsbedarf– im Arbeitsvertrag muss beispielsweise der Arbeitsort nicht von Deutschland zum Urlaubsland umgeändert werden.

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Wird für das gewünschte Land ein Aufenthaltstitel und oder eine Arbeitserlaubnis benötigen? Innerhalb der EU ist das kein Thema.
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Gibt es arbeitsrechtliche Anforderungen im Urlaubsland? Welche Arbeitszeit- und Pausenregelungen sowie Vergütungsvorschriften gelten für Menschen, die beispielsweise in Spanien arbeiten? Hier müssen die Personaler die entsprechenden Anforderungen kennen– und das für jedes Land einzeln.

Übrigens
In Gesprächen mit den Mitarbeitenden ist es legitim zu erfahren, was Mitarbeitende dazu treibt, eine Workation zu machen. Gegenseitiges Verständnis hilft!